Förderprogramm

Projektförderung

Die Stiftung Preußische Seehandlung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur Förderung kultureller und wissenschaftlicher Aufgaben. Die Stiftung Preußische Seehandlung fördert auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung.

Dem Zweck der Stiftung und ihrem Sitz verpflichtet, versteht sich die Stiftung Preußische Seehandlung als Einrichtung zur Förderung von Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung in und für Berlin.

Im kulturellen Bereich fördert sie insbesondere die Literatur in Berlin
 (Veranstaltungen in den Berliner Literatureinrichtungen, Autorenlesungen, literarische Ausstellungen).

Im wissenschaftlichen Bereich fördert sie die historische Forschung über die Berliner und die brandenburgisch-preußische Geschichte sowie berlinthematische wissenschaftliche Arbeiten (Symposien, Konferenzen, Tagungen, Forschungsprojekte an Wissenschaftseinrichtungen in Berlin).

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen grundsätzlich berechtigt sein, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) für diese Zwecke ausstellen zu dürfen; Körperschaften, die nicht zu den inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder inländischen öffentlichen Dienststellen zählen, haben diese Berechtigung durch gültigen Freistellungsbescheid vom zuständigen Finanzamt nachzuweisen.

Privatpersonen können im Rahmen der Projektförderung nicht gefördert werden.

Institutionelle Zuwendungen für investive Maßnahmen an Gebäuden, Einrichtungen und technischer Ausrüstung sowie für festangestelltes Personal werden nicht gewährt; die Förderung von Jahresprogrammen ist ausgeschlossen.

Qualifikationsarbeiten, Veranstaltungsreihen und Periodika sind von einer Förderung ausgenommen.

Druckbeihilfen werden von der Stiftung bis auf Weiteres nicht vergeben.

Die Förderung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung und erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung des Projekts in Beteiligung der antragsstellenden Institution und/oder weiterer Drittmittelgeber.

Vorhaben, die bereits begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind, werden nicht gefördert.

Die Projekte werden vorwiegend einmalig gefördert und in der Regel nicht länger als drei Jahre. Das gilt nicht für stiftungseigene Preise und Programme.

Die Förderung steht unter der Auflage der Einreichung eines Abschlussberichts und einer Abrechnung nach Projektende.

Bei Nichterfüllung des Zuwendungszwecks kann die Stiftung die gewährten Mittel zurückfordern.

Bitte nehmen Sie spätestens zwei Wochen vor Antragsschluss Kontakt mit uns auf (antrag@stiftung-seehandlung.de) und senden Sie ein erstes Kurzexposé, Ihren aktuellen Freistellungsbescheid sowie die gewünschte Fördersumme.

Folgende Fristen gelten für die Antragsstellung:

Antragseingang bis 28. Februar für Projektbeginn im gleichen Jahr (Förderentscheid erfolgt im April);
Antragseingang bis 15. Juli für Projektbeginn im gleichen Jahr und in der ersten Hälfte des Folgejahres (Förderentscheid erfolgt im September).

Bitte beachten Sie: Es können nur gemeinnützige Organisationen und Vereine gefördert werden, die entweder für »Kunst und Kultur« oder »Wissenschaft und Forschung« vom Finanzamt freigestellt sind.

Anträge zur Förderung von Projekten sind ausschließlich über das Förderantragsformular online hochzuladen.

Außerdem werden folgende Dokumente benötigt:

Bitte beachten Sie: Es können nur PDF-Dateien mit einer maximalen Größe von 25 MB hochgeladen werden.

Aktueller Freistellungsbescheid

Anschreiben mit rechtsgültiger Unterschrift

Gesamtkosten- und Finanzierungsplan mit Ausgaben, Einnahmen. Die beantragte Summe muss aus dem Finanzierungsplan hervorgehen (Eigenleistung, Zuwendungen weiterer Mittelgeber und ggf. Einnahmen aus Eintrittsgeldern bitte berücksichtigen)

Ggfs. Referenzen und weitere für den Projektantrag relevante Unterlagen

Nach erfolgreichem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Darüber hinaus erhalten Sie von uns nach formaler Prüfung des Antrags per E-Mail eine Eingangsbestätigung.

Über die jeweilige Förderung eines beantragten Projektes entscheidet der Vorstand; bei größeren Fördervorhaben in Abstimmung mit dem Stiftungsrat.

Entscheidungen über Förderanträge werden ausschließlich in schriftlicher Form per E-Mail mitgeteilt. Ablehnungen werden nicht begründet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Fördermittel dürfen erst bei Bedarf abgerufen werden. Hierfür verwenden Sie bitte das dem Bewilligungsbescheid beigefügte Formular „Mittelanforderung“. Die Zuwendungsbestätigung ist der Stiftung nach geprüfter Abrechnung zuzusenden.

Die Stiftung erhält von den im Rahmen des Projekts veröffentlichten Publikationen – dazu zählen auch Ankündigungen und Plakate – unaufgefordert und unmittelbar nach Herausgabe jeweils zwei Belegexemplare.

Mit der Bewilligung der Zuwendung verbindet die Stiftung Preußische Seehandlung die Erwartung, dass auf ihre Förderung in allen Publikationen (mit Verwendung des Logos) zum Projekt hingewiesen wird.

Nach der Beendigung eines Projektes ist der Stiftung innerhalb von vier Wochen ein Abschlussbericht über dessen Verlauf und eine detaillierte Abrechnung vorzulegen. Abweichungen zum eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan sollten begründet werden. Das Übersenden von Originalbelegen ist nicht notwendig, diese sollten jedoch auf Anfrage vorgelegt werden können. Nicht verwendete Mittel müssen an die Stiftung zurückgegeben werden. Nach Prüfung der Abrechnung ist der Stiftung eine Zuwendungsbestätigung über die in Anspruch genommenen Fördermittel zuzusenden.

Hier erhalten Sie einen Überblick zu unseren aktuellen und vergangenen geförderten Projekten.