Projektförderung
Die Stiftung Preußische Seehandlung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur Förderung kultureller und wissenschaftlicher Aufgaben. Die Stiftung Preußische Seehandlung fördert auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung.
Dem Zweck der Stiftung und ihrem Sitz verpflichtet, versteht sich die Stiftung Preußische Seehandlung als Einrichtung zur Förderung von Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung in und für Berlin.
Im kulturellen Bereich fördert sie insbesondere die Literatur in Berlin (Veranstaltungen in den Berliner Literatureinrichtungen, Autorenlesungen, literarische Ausstellungen).
Im wissenschaftlichen Bereich fördert sie die historische Forschung über die Berliner und die brandenburgisch-preußische Geschichte sowie berlinthematische wissenschaftliche Arbeiten (Symposien, Konferenzen, Tagungen, Forschungsprojekte an Wissenschaftseinrichtungen in Berlin).
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen grundsätzlich berechtigt sein, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) für diese Zwecke ausstellen zu dürfen; Körperschaften, die nicht zu den inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder inländischen öffentlichen Dienststellen zählen, haben diese Berechtigung durch gültigen Freistellungsbescheid vom zuständigen Finanzamt nachzuweisen.
Privatpersonen können im Rahmen der Projektförderung nicht gefördert werden.
Institutionelle Zuwendungen für investive Maßnahmen an Gebäuden, Einrichtungen und technischer Ausrüstung sowie für Personal werden nicht gewährt; die Förderung von Jahresprogrammen ist ausgeschlossen.
Qualifikationsarbeiten, Veranstaltungsreihen und Periodika sind von einer Förderung ausgenommen.
Druckbeihilfen werden von der Stiftung bis auf Weiteres nicht vergeben.
Die Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung des Projekts in Beteiligung der antragsstellenden Institution und/oder weiterer Drittmittelgeber.
Vorhaben, die bereits begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind, werden nicht gefördert.
Die Projekte werden vorwiegend einmalig gefördert und in der Regel nicht länger als drei Jahre. Das gilt nicht für stiftungseigene Preise und Programme.
Die Förderung steht unter der Auflage der Einreichung eines Abschlussberichts und einer Abrechnung nach Projektende.
Bei Nichterfüllung des Zuwendungszwecks kann die Stiftung die gewährten Mittel zurückfordern.
Bitte rufen Sie uns vor jeder Antragstellung auf Projektförderung an: 030-325 55 45.
Anträge zur Förderung von Projekten sind ausschließlich in schriftlicher Form an die:
Stiftung Preußische Seehandlung
Spandauer Damm 19
14059 Berlin
und als ein gesamtes PDF-Dokument per E-Mail an post@stiftung-seehandlung.de zu richten.
Folgende Fristen gelten für die Antragsstellung:
Antragseingang bis 31. Januar für Projektbeginn im gleichen Jahr (Förderentscheid erfolgt im April);
Antragseingang bis 15. Juli für Projektbeginn im gleichen Jahr und in der ersten Hälfte des Folgejahres (Förderentscheid erfolgt im September).
Die Anträge müssen folgende Inhalte und Reihenfolge aufweisen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Anschreiben mit rechtsgültiger Unterschrift; Benennung des Antragstellers (Antragsformular);
- Kurz-Exposé (max. eine Seite)
- Allgemeine Projektbeschreibung (Zweck des Projektes, zeitliche Abschätzung über den
Verlauf des Projektes, Angabe zu mitwirkende Personen) - Gesamtkosten- und Finanzierungsplan mit Ausgaben, Einnahmen. Die beantragte Summe muss aus dem Finanzierungsplan hervorgehen (Eigenleistung, Zuwendungen weiterer Mittelgeber und ggf. Einnahmen aus Eintrittsgeldern bitte berücksichtigen)
- ggfs. Referenzen und weitere für den Projektantrag relevante Unterlagen
- aktueller Freistellungsbescheid
Antragsformular (Download)
Über die jeweilige Förderung eines beantragten Projektes entscheidet der Vorstand; bei größeren Fördervorhaben in Abstimmung mit dem Stiftungsrat.
Entscheidungen über Förderanträge werden ausschließlich in schriftlicher Form mitgeteilt. Ablehnungen werden nicht begründet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Fördermittel dürfen erst bei Bedarf abgerufen werden. Die Zuwendungsbestätigung ist der Stiftung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Fördermittel zuzusenden.
Die Stiftung erhält von diesen Publikationen – dazu zählen auch Ankündigungen und Plakate – unaufgefordert und unmittelbar nach Herausgabe jeweils zwei Belegexemplare.
Mit der Bewilligung der Zuwendung verbindet die Stiftung Preußische Seehandlung die Erwartung, dass auf ihre Förderung in allen Publikationen (mit Verwendung des Logos) zum Projekt hingewiesen wird.
Nach der Beendigung eines Projektes ist der Stiftung innerhalb von vier Wochen ein Abschlussbericht über dessen Verlauf und eine detaillierte Abrechnung vorzulegen. Abweichungen zum eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan sollten begründet werden. Das Übersenden von Originalbelegen ist nicht notwendig, diese sollten jedoch auf Anfrage vorgelegt werden können. Nicht verwendete Mittel müssen an die Stiftung zurückgegeben werden.