Literaturstipendien
Die Stiftung Preußische Seehandlung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur Förderung kultureller und wissenschaftlicher Aufgaben.
Ihrem Stiftungszweck folgend vergibt die Stiftung Literaturstipendien nach den folgenden Richtlinien.
Stipendien werden an deutschsprachige Schriftsteller und Schriftstellerinnen mit Hauptwohnsitz in Berlin vergeben, um ihnen im Sinne der weiteren künstlerischen Aus- und Fortbildung den Beginn, die Fortsetzung und/oder Vollendung einer geplanten literarischen Arbeit zu ermöglichen
Es können Schriftsteller und Schriftstellerinnen gefördert werden, die sich durch Veröffentlichungen in den Sparten Dramatik, Prosa und Lyrik ausgewiesen haben und ihre besondere literarische Befähigung durch Arbeitsproben nachweisen. Maßstab für die Vergabe eines Stipendiums ist ausschließlich die literarische Qualität der vorgelegten Arbeiten
Ausgeschlossen ist der Bereich der Kinder- und Jugendliteratur
Der monatliche Stipendiensatz beträgt unabhängig von Einkommen und Familienstand 1.000,00 Euro (Höchstdauer 12 Monate)
Die Versteuerung der Zuwendung obliegt dem Stipendiennehmer/ der Stipendiennehmerin
Der Bezug mehrerer Stipendien neben des Literaturstipendiums der Stiftung Preußische Seehandlung ist ausgeschlossen
Die Verlängerung eines gewährten Stipendiums ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Wiederbewerbung um eine Literaturstipendium ist grundsätzlich möglich
Anträge zur Förderung von Projekten sind ausschließlich per E-Mail an mail@stiftung-seehandlung.de zu richten
Fristen für die Beantragung eines Literaturstipendiums werden an dieser Stelle bekannt gegeben.
Die Anträge müssen folgende Inhalte aufweisen (in einem pdf-Dokument):
– Anschreiben mit rechtsgültiger Unterschrift und Nennung der beantragten Stipendiendauer
– Exposé und Textprobe (bis zu max. 20 Seiten) zum geplanten Vorhaben
– Bio-bibliografische Angaben
In einem Extra-pdf-Dokument:
– Eine Arbeitsprobe: bis zu 50 Seiten aus einem publizierten Buch (als Datei)
Die Stiftung entscheidet über die Vergabe von Stipendien durch ihre Organe, sie kann Gutachten Dritter einholen. Die Stiftung behält sich den Widerruf ihrer Bewilligung und die Rückforderung schon ausgezahlter Zuwendungen für den Fall vor, dass die Stipendienempfänger_in im Bewilligungszeitraum noch andere Stipendienmittel in Anspruch nimmt. Stipendien der Stiftung Preußische Seehandlung dürfen Mittel der Öffentlichen Hand weder kürzen noch ersetzen
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Gründe für eine Förderablehnung werden nicht genannt
Die Bewilligung wird rechtswirksam, sobald der Stiftung die unterschriebene Annahmeerklärung vorliegt
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiat_in, die Inanspruchnahme weiterer Stipendien im Förderungszeitraum unverzüglich bei der Stiftung anzuzeigen
Die Stiftung erwartet, dass bei einer Veröffentlichung der Arbeit auf die Förderung aus Mitteln der Stiftung Preußische Seehandlung hinwiesen wird. Im Falle einer Drucklegung bitten wir den Vermerk »Die Arbeit wurde mit einem Stipendium der Stiftung Preußische Seehandlung Berlin gefördert« beim Impressum aufzunehmen und der Stiftung unaufgefordert zwei Belegexemplare zuzusenden
Die Stiftung Preußische Seehandlung hat das Recht, die Bewilligung zu widerrufen und schon ausgezahlte Beträge zurückzufordern, wenn die Bewilligung aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben im Antrag erfolgte, die mit der Bewilligung verbundenen Auflagen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt werden